Bei ATR Landhandel können Sie landwirtschaftliche Betriebsmittel, wie
beispielsweise Saatgut, unmittelbar nach Ihrer Registrierung im Onlineshop kaufen. Für
Pflanzenschutzmittel, die nur an berufliche Anwender abgegeben werden dürfen, ist nach § 23
Abs. 1 Satz 1 PflSchG zum Kauf ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich.
Bei ATR Landhandel ist jedes sachkundepflichtige Produkt explizit mit dem
Hinweis „Nur für den beruflichen Anwender!“ gekennzeichnet. Wenn Sie ein
Pflanzenschutzmittel, das einen Sachkundenachweis erfordert, erwerben möchten, gehen Sie
bitte folgendermaßen vor:
Sofern Sie sich noch nicht mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, etc. registriert haben, so
eröffnen Sie Ihr Konto bei ATR Landhandel („Anmelden“ oben rechts auf der Website Registrieren
-> Kundenkonto eröffnen).
Wenn Sie nun ein Kundenkonto besitzen, müssen Sie uns eine Kopie der
Vorder- und Rückseite Ihres Sachkundenachweises UND eine Kopie der Vorder- und
Rückseite Ihres Personalausweises zur Verfügung stellen. Ein einfacher
Weg hierfür ist das Abfotografieren mit Handy oder Tablet oder das Einscannen der
Dokumente. Um uns die Dokumente zukommen zu lassen, haben Sie zwei
Möglichkeiten:
a. Sie laden die Dokumente direkt online hoch
über den Punkt „Sachkundenachweis“ in Ihrem Kundenkonto („Jetzt online
übermitteln“).
b.
Sie klicken in Ihrem Kundenkonto unter dem Punkt „Sachkundenachweis“ auf „
Sachkundenachweis später nachreichen“ und senden uns Ihre Dokumente per
E-Mail an info@atr-landhandel.de.
Sind sie bereits dabei, eine Bestellung bei ATR Landhandel zu tätigen und
haben sachkundepflichtige Pflanzenschutzmittel in Ihrem Warenkorb, so werden Sie bei der
Durchführung Ihrer Bestellung einen Schritt „Sachkundenachweis“ durchlaufen (nachdem Sie
Ihre Rechnungs- und Lieferadresse definiert haben). Dieser Schritt „Sachkundenachweis“
beinhaltet ebenfalls die beiden oben genannten Möglichkeiten, uns eine Kopie Ihres
Sachkundenachweises und Ihre Ausweiskopie zukommen zu lassen.
HINWEIS: Wenn Sie uns die Kopien Ihres Sachkundenachweises und Ihres
Personalausweises nach Abschluss einer Bestellung später nachreichen möchten, haben Sie dazu
24 Stunden Zeit. Die Lieferzeit Ihrer Waren verzögert sich in diesem Fall um bis zu 24
Stunden, da wir Ihre Bestellung erst freigeben, wenn wir Ihren Sachkundenachweis geprüft
haben. Senden Sie uns die Dokumente nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss Ihrer
ersten Bestellung von Pflanzenschutzmitteln zu, so wird das in Ihrer Bestellung liegende
Angebot ggf. von uns nicht mehr angenommen.
Ihren Sachkundenachweis müssen Sie uns nur bei Ihrer ersten Bestellung von
sachkundepflichtigen Pflanzenschutzmitteln zukommen lassen. Bei weiteren Bestellungen ist
dieser bei uns hinterlegt und der Schritt „Sachkundenachweis“ wird übersprungen. Sie haben
keinen weiteren Aufwand. Bitte teilen Sie uns ggf. Änderungen Ihrer sachkundigen Person mit
und stellen uns die neuen Dokumente zur Verfügung.
HINWEIS: Sowohl die Kopie des Sachkundenachweis als auch die
Ausweiskopie müssen lesbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Sie bitten, uns
eine neue lesbare Kopie zuzustellen. Aus der Kopie des Personalausweises müssen zur
eindeutigen Identifikation Vor- und Zuname/n, die vollständige Anschrift, Ihr Geburtsdatum,
Geburtsort und das Gültigkeitsdatum deutlich für uns erkennbar sein. Alle übrigen Angaben
sowie das Foto können geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden. Der Sachkundenachweis muss
außerdem in Deutschland ausgestellt sein.
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