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Information zur behördlichen Entscheidung über die Zulassungsverlängerung des Rodentizids BRODITEC P‑29F (Wirkstoff: Brodifacoum)

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass BRODITEC P‑29F  (Brodifacoum Paste ) eine neue behördliche Zulassung erhalten hat.

Die neue Zulassungsnummer lautet DE‑0017974‑0000 und tritt am 01.07.2026 in Kraft.

 

Gemäß Art. 52 der Biozid-Verordnung (BPR) gelten folgende Übergangsfristen:

  • Abverkaufsfrist für den Handel: Produkte mit dem bisherigen Etikett dürfen bis zum 28.12.2026 weiterverkauft werden.
  • Aufbrauchfrist für Verbraucher: Nach diesem Datum dürfen Kunden die bereits gekauften Produkte noch 180 Tage, also bis 26.06.2027, verwenden.